Donnerstag, Juni 01, 2006

TVA

Brussels refuses Austrian / german proposals on TVA
Einführung des Reverse-Charge-Verfahrens : Nach den Vorstellungen von Finanzminister Karl-Heinz Grasser sollten Waren und Dienstleistungen zwischen Unternehmen ab einem Rechnungsbetrag von 5000 Euro nur noch netto - also ohne Steuer - verrechnen werden, um Steuerbetrug zu vermeiden. Erst der Endkäufer müsste dann Mehrwertsteuer zahlen. Der betrugsanfällige Vorsteuerabzug, bei dem sich Betrüger immer wieder zu Unrecht Geld von der Finanz geholt haben, würde wegfallen.